Beratungshilfe

Die Beratungshilfe erstreckt sich sowohl auf eine mündliche Beratung sowie auch auf den Schriftverkehr mit der Gegenseite.

 

Einen Antrag auf Bewilligung einer Beratungshilfe können Sie entweder selbst beim zuständigen Amtsgericht stellen oder Sie füllen diesen mit mir gemeinsam in der Kanzlei aus.

 

Für die Beantragung bringen Sie bitte Belege über Ihr Einkommen (Lohnbescheinigungen, AlG II - Bescheid etc.) und über Ihre monatliche Ausgaben (Mietvertrag, Unterhaltszahlungen, Darlehensrückzahlungen etc.) mit.

 

Bei Bewilligung einer Beratungshilfe fallen für Sie neben einem Eigenanteil i. H. v. 15,00 € keinerlei sonstige Kosten an.

 

 

 

 

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