Prozesskostenhilfe / Verfahrenskostenhilfe

Falls es erforderlich ist, ein gerichtliches Verfahren einzuleiten, kann eine Prozesskostenhilfe beantragt werden. Die Voraussetzungen einer Bewilligung sind hier ebenfalls die Bedürftigkeit des Antragstellers, zudem muss die beabsichtigte Rechtsverfolgung eine Aussicht auf Erfolg aufweisen.

 

Auch hier ist ein Antrag an das zuständige Amtsgericht zu stellen.

 

Nur im Falle eines Unterliegens müssen jedoch auch bei Bewilligung einer Prozesskostenhilfe die Kosten des Gegners beglichen werden. Die eigenen Kosten (Rechtsanwaltsgebühren, Gerichtskosten) sind immer von der Prozesskostenhilfe umfasst.

 

 

 

 

 

 

 

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