Rechtsanwaltsgebühren

 

 

Die Rechtsanwaltsgebühren richten sich nach dem Rechtsanwalts-vergütungsgesetz (RVG).

 

Die Höhe der Gebühren ist von dem Gegenstandwert der jeweiligen Angelegenheit abhängig.

 

Je höher der Wert des Streitgegenstandes ist, desto höher werden auch die Anwalts- und Gerichtskosten sein. Wer in einem Verfahren unterliegt, hat sämtliche Kosten zu tragen d. h. auch diejenigen der Gegenseite. Ansonsten erfolgt eine Kostenteilung, je nachdem   in welchem Maß der Prozess gewonnen bzw. verloren wurde.

 

Rechtsanwaltsgebühren entstehen erst, nachdem Sie von mir ausdrücklich darauf hingewiesen wurden. Sie werden daher nach einem Besuch in der Kanzlei keine überraschende Rechnung in Ihrem Briefkasten vorfinden.

 

Auch müssen Sie vor einer Beratung keinen dreistelligen Betrag vorlegen, um überhaupt angehört zu werden.

 

Falls Sie Sozialleistungen erhalten (z. B. Arbeitslosengeld, Grundsicherung) oder ein nur geringes Einkommen beziehen, besteht die Möglichkeit der Beantragung einer Beratungshilfe bzw. einer Prozesskostenhilfe beim zuständigen Amtsgericht. 

 

Vereinbaren Sie jetzt einen Beratungstermin.

 

 

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© Rechtsanwaltskanzlei Dauscher

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