Arbeitsrecht
Vertretung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten
- vor den Arbeitsgerichten, insbesondere im Zusammenhang mit Kündigungen, ausstehendem Arbeitsentgelt und Urlaubsabgeltung
- Kündigungsschutzprozesse
- Reaktion auf eine Abmahnung / Gegendarstellung
Sozialrecht
Haben Sie einen negativen Bescheid des Jobcenters oder der Agentur für Arbeit erhalten, besteht die Möglichkeit, innerhalb eines Monats dagegen Widerspruch einzulegen.
- Beantragung von Leistungen (ALG I, ALG II, etc.)
- Widersprüche gegen Bescheide des Jobcenter bzw. der Agentur für Arbeit
- Klageverfahren bei den zuständigen Sozialgerichten
- Einstweiliger Rechtsschutz
Vereinbaren Sie jetzt einen kostenlosen Beratungstermin.
|
|
|