Sind Sie ohne Schuld in einen Verkehrsunfall verwickelt worden, können Sie für die gesamte Schadensregulierung einen Rechtsanwalt beauftragen. In diesem Fall entstehen Ihnen keinerlei Kosten, da diese von der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen werden.
- Übernahme der gesamten Schadensregulierung
- Beauftragung eines Sachverständigen
- Kontaktaufnahme mit der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners
- Reparaturschaden, Nutzungsentschädigung, Wertminderung
- Schmerzensgeld
Vereinbaren Sie jetzt einen kostenlosen Beratungstermin.
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